Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten in EURO zu verstehen.
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Warenübergabe bar zu bezahlen. Erfolgen Zahlungen des Kunden per Kreditkarte oder Vorkasse, so gelten sie mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Unternehmer können allfällige Forderungen nicht gegen unsere Ansprüche aus diesem Vertrag aufrechnen, außer es handelt sich um Gegenforderungen, die bereits rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind. Verbraucher haben ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind.
Soweit Sie Ihre Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten haben, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur, wenn eine rückständige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist und wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.
Selbst bei Ihrem unverschuldetem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen und Schäden nicht beeinträchtigt.
Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr verschuldensunabhängig maßgebend (d.h. der 1.1. für das 1. Halbjahr, der 1.7. für das 2. Halbjahr). Der jeweils aktuelle Basiszinssatz kann auf der Website der Österreichischen Nationalbank unter www.oenb.at abgerufen werden.
Bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern belaufen sich die Verzugszinsen auf den für die vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte per anno.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Ein Absinken der Forderung unter den vereinbarten Betrag ist ausgeschlossen. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Fälligkeit. Erfolgt die Geltendmachung der Erhöhung auf Grund der Wertsicherung durch uns über einen längeren Zeitraum nicht, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald Sie all Ihren Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen sind, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt haben. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis Sie alle Angaben und Unterlagen übergeben haben, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
Alle Artikel, die bei uns ab Lager sofort verfügbar sind, werden innerhalb von 72 Stunden auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, sodass sich die Lieferzeit verzögert, werden wir Sie davon unterrichten. Beim Expressversand wird die Waren innerhalb von 24 Stunden dem Versanddienstleister zur Versendung aufgegeben. Dieser wird von uns beauftragt, schnellstmöglich die Zustellung durchzuführen (zB Tarif EMS bei der Post AG). Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir Ihnen in wichtigen Fällen unverzüglich mitteilen. Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekanntgeben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist. Geraten wir mit der Lieferung (sonstiger Weise) in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Beim Versand der Ware an Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf sie über, sobald die Ware an sie oder an einen von ihnen bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat der Kunde selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Sollten Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert werden, so hat der Kunde den Schaden sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren, ggf. die Annahme zu verweigern sowie schnellstmöglich mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir unsere Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren können. Verdeckte Mängel hat der Kunde uns ebenfalls nach ihrer Entdeckung mitzuteilen, damit wir uns an unseren Vorlieferanten halten können. Die Gewährleistungsrechte der Kunden bleiben unberührt.
Für Unternehmer gilt hingegen, dass die Gefahr für den Verlust oder Beschädigung der Ware bereits bei Übergabe an den Beförderer auf sie übergeht. Hinsichtlich der Lieferung gilt für Unternehmer außerdem ergänzend, dass sie geringfügige Lieferfristüberschreitungen jedenfalls zu akzeptieren haben, ohne dass ihnen ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Sonstige sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.