I. Geltung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle wechselseitigen Ansprüche zwischen AR70 Mobil GmbH (FN 430655 t), Gudrunstraße 169/Ecke Herzgasse 6/3+4, 1100 Wien, sowie verbundener Unternehmen (im Folgenden auch „uns“, „wir“ oder „Verkäufer“) einerseits und Ihnen (im Folgenden auch „Sie“, „Kunde oder „Nutzer“) andererseits für Bestellungen und Reservierungen über unsere Webseiten oder aus solchen, welche nach Besichtigung auf unseren Webseiten telefonisch durchgeführt werden, sofern nicht andere Bedingungen von uns ausdrücklich vorgehen. Sollten diese AGB auch zum Bestandteil von Verträgen gemacht werden, die auf sonstige Weise zustandekommen (z.B. im Abholshop), dann sind die folgenden Regelungen sinngemäß anzuwenden.
  2. Für den Fall, dass Sie Ihre eigenen AGB verwenden, sind diese im Gegensatz zu unseren Bedingungen unwirksam, auch wenn diese unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
  3. Die Definition des Verbraucher- und Unternehmerbegriffs erfolgt gemäß § 1 KSchG idgF.
  4. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung oder Reservierung gültige Fassung dieser AGB.

II. Vertragsabschluss bei Bestellungen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten grundsätzlich nur innerhalb Österreichs. Ein Vertragsabschluss kann grundsätzlich im Rahmen von dshop.at und Links, die zu dshop.at führen, nur auf Basis des Punktes III. zustandekommen. Ausnahmsweise werden auf Kundenwunsch auch Versandgeschäfte getätigt, die aber von der AR70 Mobil GmbH explizit als solche akzeptiert werden müssen. Spätestens das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt bei solchen Versandgeschäften den Vertragsabschluss.

III. Vertragsabschluss bei Reservierungen

Durch das Klicken auf den Button „Jetzt unverbindlich reservieren“ geben Sie eine unverbindliche und unentgeltliche Reservierungsanfrage ab. Sie können jederzeit von dieser Reservierung absehen, weil diese für keine der beiden Parteien Verpflichtungen, welcher Art auch immer, begründet. Das erste von uns auf Ihre Reservierungsanfrage hin versendete, automatisch generierte E-Mail erfüllt nur den Zweck einer Übersicht. Das daraufhin versendete E-Mail benachrichtigt Sie bloß über den (geänderten) Status Ihrer Reservierungsanfrage, stellt insofern kein Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts dar und begründet auch keine sonstigen Rechte oder Pflichten. Auch die Entgegennahme einer Reservierung ist nicht als rechtsgeschäftliche Annahme eines möglichen Angebots zu verstehen, zumal auch das Klicken auf den vorgenannten Button keine Angebotsabgabe auf Abschluss eines Vertrags darstellt. Das Rechtsgeschäft kommt ausschließlich erst in unseren Geschäftsräumen durch Unterfertigung eines Kaufvertrags seitens des Kunden zustande. Sollte vor Ort ausnahmsweise unsererseits kein Kaufvertrag vorgelegt werden, gilt das Rechtsgeschäft in unseren Geschäftsräumen durch Übergabe von Rechnung und Ware als begründet.

IV. Preis, Zahlungsbedingungen, Terminverlust und Verzugszinsen

  1. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Versandkosten, in EURO und als Bruttopreise zu verstehen. Ob Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung auf das Rechtsgeschäft anzuwenden ist, wird dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Im Falle der Differenzbesteuerung erfolgt kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung. Der Kunde hat diesbezüglich kein Wahlrecht.
  2. Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Warenübergabe bar zu bezahlen. Erfolgen Zahlungen des Kunden per Karte oder Vorkasse, so gelten sie mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
  3. Unternehmer können allfällige Forderungen nicht gegen unsere Ansprüche aus diesem Vertrag aufrechnen, außer es handelt sich um Gegenforderungen, die bereits rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind. Verbraucher haben ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind.
  4. Soweit Sie Ihre Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten haben, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur, wenn eine rückständige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist und wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlusts gemahnt haben.
  5. Selbst bei Ihrem unverschuldetem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen. Ist der Kunde Unternehmer, so gelten verschuldensunabhängig Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich als vereinbart; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen und Schäden nicht beeinträchtigt. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr verschuldensunabhängig maßgebend (d.h. der 1.1. für das 1. Halbjahr, der 1.7. für das 2. Halbjahr). Der jeweils aktuelle Basiszinssatz kann auf der Website der Österreichischen Nationalbank unter www.oenb.at abgerufen werden.
  6. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Fälligkeit. Erfolgt die Geltendmachung der Erhöhung auf Grund der Wertsicherung durch uns über einen längeren Zeitraum nicht, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden in den ersten zwei Monaten ab Vertragsabschluss jedenfalls keine Preisveränderungen in Rechnung gestellt.

V. Lieferung

  1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald Sie all Ihren Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen sind, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt haben. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis Sie alle Angaben und Unterlagen übergeben haben, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. Alle Artikel, die bei uns ab Lager sofort verfügbar sind, werden innerhalb von 72 Stunden auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, sodass sich die Lieferzeit verzögert, werden wir Sie davon unterrichten. Beim Expressversand werden Waren innerhalb von 24 Stunden dem Versanddienstleister zur Versendung aufgegeben. Dieser wird von uns beauftragt, schnellstmöglich die Zustellung durchzuführen (zB Tarif EMS bei der Post AG). Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich separat vereinbart werden.
  2. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir Ihnen in wichtigen Fällen unverzüglich mitteilen. Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekanntgeben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist. Geraten wir mit der Lieferung (sonstiger Weise) in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Beim Versand der Ware an Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf sie über, sobald die Ware an sie oder an einen von ihnen bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat der Kunde selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Sollten Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert werden, so hat der Kunde den Schaden sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren, ggf. die Annahme zu verweigern sowie schnellstmöglich mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir unsere Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren können. Verdeckte Mängel hat der Kunde uns ebenfalls nach ihrer Entdeckung mitzuteilen, damit wir uns an unseren Vorlieferanten halten können. Die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
  4. Für Unternehmer gilt hingegen, dass die Gefahr für den Verlust oder Beschädigung der Ware bereits bei Übergabe an den Beförderer auf sie übergeht. Hinsichtlich der Lieferung gilt für Unternehmer außerdem ergänzend, dass sie geringfügige Lieferfristüberschreitungen jedenfalls zu akzeptieren haben, ohne dass ihnen ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Sonstige sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

VI. Annahmeverweigerung

Sind Sie Verbraucher iSd. § 1 KSchG und nehmen Sie die verkaufte Ware nicht an, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Annahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, Sie weisen nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen zusätzlich geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Ihre Gefahr bei uns, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs haben Sie uns für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro angefangenem Kalendermonat pauschal 35,- Euro zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie Sie nachweisen, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese zusätzlich geltend zu machen.

VII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem einschlägigen Vertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, inbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dies wird ausdrücklich erklärt. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen – verpflichten Sie sich, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Sind Sie Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, dürfen Sie bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware ohne unsere Zustimmung nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Sie tragen das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

VIII. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation - außer in den Fällen der Rückabwicklung - nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

IX. Forderungsabtretung

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

X. Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung

  1. Für die Prüfung von Gewährleistungs- bzw. Herstellergarantieansprüchen behalten wir uns vor, die Vorlage der Original-Kaufrechnung, des Garantiepasses oder eines sonstigen gültigen Kaufnachweises zu verlangen. Unter Herstellergarantie oder nur „Garantie“ ist die Leistungszusage in der Regel des Herstellers bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen zu verstehen. Die Garantie unterliegt daher den vom Hersteller dem Endkunden vorgeschriebenen Bedingungen und Dauer. Wir sind für die Garantie nicht verantwortlich.
  2. Unternehmer: Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware bei sonstigem Gewährleistungsausschluss schriftlich anzeigen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung, ebenfalls bei sonstigem Gewährleistungsausschluss, schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für das Vorliegen sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für bei uns erworbene Neuwaren räumen wir eine Gewährleistung von einem Jahr ab Lieferung bzw Übergabe der Ware ein. Die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Gebraucht- und Vorführware sind ausgeschlossen. Durch Leistungen im Rahmen der Gewährleistung bzw. Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft und die bestehenden werden nicht verlängert. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
  3. Verbraucher: Offensichtliche Mängel der Ware sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, so berührt dies die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht, kann ihm aber gegebenenfalls als Mitverschulden im Sinne des § 1304 ABGB angerechnet werden. Für bei uns erworbene Neuwaren räumen wir eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware ein. Bei Gebrauchtgeräten und B-Ware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Im Gewährleistungsfall sind Sie verpflichtet, uns die reklamierte Ware zur Prüfung und Behebung des Mangels zur Verfügung zu stellen und zwar nach unserer Wahl in Ihrem Hause, durch Zusendung an uns oder einen von uns bestimmen Dritten. Jegliche Haftung für Mängel bzw. Schäden, welche durch unsachgemäße oder vertragswidrige Handhabung der gelieferten Produkte, insbesondere bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist jegliche Haftung und/oder Gewährleistung, wenn nicht qualifizierte Dritte in die von uns gelieferte Ware in irgendeiner Weise eingegriffen haben oder Verbrauchsmaterialien bzw. Ersatzteile verwandt wurden, welche nicht den Hersteller-Spezifikationen der einzelnen von uns gelieferten Produkte entsprechen. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, welche im Betrieb der von uns gelieferten Produkte zusammen mit anderen nicht kompatiblen Geräten entstehen. Sollten wir einzelne Komponenten der von uns gelieferten Gegenstände im Wege der Nachbesserung austauschen, so erwerben wir Eigentum an den ausgetauschten Gegenständen. Im Falle einer Nachlieferung wird unser Haus mit Eingang des Austauschgerätes beim Vertragspartner Eigentümer der ausgetauschten Geräte und/oder Komponenten.

XI. Vertragsrücktritt und Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) gem. FAGG

  1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz des Kunden oder Insolvenzabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug desselben sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dieser von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 10 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall kann der Kunde verpflichtet werden, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Sachen zu begleichen. Punkt XI. Z 1 gilt in Fällen von bloßen Reservierungen gemäß Punkt III. und rechtmäßigem Rücktritt auf Grundlage des FAGG nicht.
  2. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§ 11 FAGG) hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht nach FAGG besteht nur für Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Übernahme der Ware mit einer schriftlichen Belehrung. Der Kunde dafür das gesetzliche Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Wenn der Kaufvertrag widerrufen wird, sind die Waren vom Verbraucher unverzüglich in jedem Fall spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesendet werden. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren und muss für den etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis er den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesendet wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Unsere Unternehmensdaten, die diesbezüglich von Relevanz sind, finden Sie unter „Impressum“. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Rücksendung ohne Originalverpackung Sie ggf. Wertersatz zu leisten haben. Bitte heben Sie daher die Originalverpackung solange auf, bis Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.
  3. Bei Vertragsabschlüssen in unseren Geschäftsräumen, bei Ständen unseres Unternehmens auf einer Messe oder einem Markt, besteht KEIN Rücktrittsrecht.

XII. Schadenersatz

  1. Wir haften – wenn überhaupt - nur für die eigenen Inhalte auf unseren Webseiten. Soweit wir Links zu anderen Webseiten führen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf verlinkten externen Webseiten erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich einschränken.
  2. Für Unternehmer gilt zusätzlich: Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 4 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Allfällige Regressforderungen, die Kunden oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XIII. Schutz von Plänen und Unterlagen, Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
  2. Sie verpflichten sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
  3. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen, welche auf unserer Webseite gesondert ersichtlich ist oder Ihnen gesondert übermittelt wird.

XIV. Sonstige Vereinbarungen

  1. Sie sind verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Sie sind damit einverstanden, dass Rechnungen an Sie auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.
  2. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit beidseitiger Schriftlichkeit.

XV. Digital Services Act

Sollte das Betreiben der Webseite „www.dshop.at“ durch die AR70 Mobil GmbH als Vermittlungsdienst oder Hosting-Dienst iSd „Digital Services Act“ (DSA), Verordnung (EU) 2022/2065, qualifiziert werden, gelten die untenstehenden Ziffern. Sollte das Betreiben der Webseite nicht in den Anwendungsbereich des DSA fallen, bedeuten die untenstehenden Ziffern nicht, dass sich die AR70 Mobil GmbH dem DSA freiwillig unterwirft.

  1. Nach Eingang einer Anordnung zum Vorgehen gegen einen oder mehrere bestimmte rechtswidrige Inhalte, die von den zuständigen nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden auf der Grundlage des geltenden Unionsrechts oder des nationalen Rechts im Einklang mit dem Unionsrecht erlassen wurde, informieren wir die einschlägige Behörde unverzüglich über die Ausführung der Anordnung, und geben an, ob und wann sie die Anordnung ausgeführt haben (Art 9 DSA).
  2. Die aktuellen Kontaktstellen gemäß Art 11-12 DSA sind auf der Webseite unter „Impressum“ ersichtlich. Die primäre Kommunikationssprache ist Deutsch, die sekundäre ist Englisch. Die Postfächer der angegebenen E-Mail-Adresse werden von mehreren Personen zugleich kontrolliert – daher kann diese von Kunden, Behörden und sonstigen Nutzern auch als Mittel zur Beschwerde genutzt werden (Art 14 Abs 1 DSA). Ebenso dient die E-Mail-Adresse als „Notice-And-Action-System“ im Sinne des Art 16 DSA.
  3. Sollten durch menschliche Überprüfung, welche regelmäßig stattfindet, sowie Tipps von Dritten pornographische, terroristische, staatsbedrohliche, strafrechtlich relevante sowie mit Menschenrechten unvereinbare Inhalte etc. festgestellt werden, werden diese von uns detailliert protokolliert und umgehend entfernt. Die Protokolle werden an die zuständigen Behörden umgehend übermittelt (Art 14 Abs 1 DSA). Wir gehen bei der Anwendung und Durchsetzung dieser Beschränkungen sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig vor und berücksichtigen dabei die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten sowie die Grundrechte der Nutzer, die in der Charta verankert sind, etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Freiheit und den Pluralismus der Medien und andere Grundrechte und -freiheiten (Art 14 Abs 4 DSA). Beschränkungen für Nutzer, die rechtswidrige oder den Nutzungsbedingungen widersprechende Inhalte veröffentlicht haben, werden klar und spezifisch begründet werden im Sinne des Art 17 DSA. Beim Verdacht der Begehung einer Straftat durch die veröffentlichten Inhalte der Nutzer, sind wir verpflichtet, bei den entsprechenden Behörden Meldung zu erstatten und die erforderlichen Informationen bereitzustellen (Art 18 DSA).
  4. Unsere Webseite richtet sich nicht in erster Linie an Minderjährige und wird nicht überwiegend von Minderjährigen genutzt (Art 14 Abs 3 DSA).

XVI. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und des internationalen Privatrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XVII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist so zu ersetzen, dass deren Zweck und Ergebnis wirtschaftlich der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Im Falle von Vertragslücken ist sinngemäß vorzugehen.


Stand: 04.08.2024
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